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§1 Geltung der Bedingungen:
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferungsverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurden.
§2 Angebot:
Die Angebote des Verkäufers sind - auch bezgl. Der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
§3 Preise:
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. Der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
§4 Lieferung:
1. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach Maßstab der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. Bei vom Käufer gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
3. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßigen Arbeitskämpfen hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
§5 Versand und Gefahrenübergang:
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Sendung den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
§6 Gewährleistung und Haftung:
1. Eine unvollständige Lieferung bzw. offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung dem Verkäufer anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung und beträgt mit der Ausnahme der nachfolgenden Bestimmung sechs Monate.
3. Der Verkäufer hat in allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung seiner Lieferung nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten bei Fehlschlag von drei Nachbesserungsversuchen oder Fehlschlag der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4. Macht der Käufer nach dem Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen von seinem Recht auf Rückgängigkeit des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung in angemessener Frist keinen Gebrauch, so kann der Verkäufer seinerseits vom Vertrag zurücktreten.
5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegenüber seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§7 Eigenturmsvorbehalt:
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufen jetzt oder künftig zusteht, behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen, veräußert der Käufer im kaufmännischen Verkehr die gelieferte Ware mit Zustimmung des Verkäufers weiter, so tritt er schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware and en Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seinen Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in d er Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
§8 Zahlung:
1. Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach deren Erhalt zu bezahlen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlunshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.
§9 Rücktritt:
Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verkäufer zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.
§10 Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Düsseldorf.
§11 Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Düsseldorf.
§12 Anwendbares Recht:
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§13 Schlussbestimmung:
1. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder im Einzelfall, z.B. mangels Kaufmannseigenschaften des Käufers, nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.
HOANG-PVM GmbH
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